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Umschulung zum/zur Justizfachangestellten - Quereinsteiger in Teilzeit

Per Umschulung Justizfachangestellte/r zu werden, erscheint vielen Menschen als perfekte Gelegenheit für einen beruflichen Neustart. Wer in seinem ursprünglichen Beruf keine Jobchancen mehr hat oder einfach unglücklich ist, sollte über eine Umorientierung nachdenken und im Zuge dessen beispielsweise die Justizfachangestellten-Umschulung ins Auge fassen.

All diejenigen, die sich zum Justizfachangestellten umschulen lassen möchten, sollten nichts überstürzen und sich eingehend über diese Qualifizierung und die daraus resultierenden Karrierechancen informieren. Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass es sich um einen beruflichen Neustart handelt, sollte die Berufswahl mit Bedacht getroffen werden. Im Folgenden erfahren Interessierte Wissenswertes über die Justizfachangestellten-Umschulung und können sich so ein eigenes Bild machen.

Umschulung

Berufsbild Justizfachangestellte/r

Justizfachangestellte finden vor allem in den folgenden Bereichen Beschäftigungsmöglichkeiten vor:

  • Gerichte
  • Staatsanwaltschaften
  • Rechtsanwaltskanzleien
  • Notariate

Dort widmen sie sich der Verwaltung und Organisation. Ihre Aufgaben reichen vom üblichen Schriftverkehr über die Aktenverwaltung bis hin zur Berechnung von Fristen sowie Beglaubigung von Dokumenten. Darüber hinaus können Justizfachangestellte ebenfalls in der Bürgerberatung eingesetzt werden.

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Verdienstmöglichkeiten als Justizfachangestellte/r

GehaltAusgebildete Justizfachangestellte sind wichtige Fachkräfte für die Organisation im Rechtswesen und verdienen dementsprechend nicht nur Respekt, sondern auch eine angemessene Vergütung.

Das Einkommen kann zwar im Einzelfall variieren, aber grundsätzlich bewegt sich das durchschnittliche Gehalt zwischen rund 24.000 Euro und 36.000 Euro brutto im Jahr.

Die Umschulung zum/zur Justizfachangestellten

Menschen, die bereits einen anderen Beruf erlernt haben und nun den Quereinstieg als Justizfachangestellte/r planen, benötigen dazu die erforderliche Qualifikation. Diese kann im Rahmen einer Umschulung erlangt werden, die als Zweitausbildung daherkommt und Menschen aus anderen Berufsfeldern die Gelegenheit gibt, den Beruf des Justizfachangestellten von der Pike auf zu erlernen.

Die Qualifizierung als Justizfachangestellte/r vermittelt unabhängig vom jeweiligen Ablauf fundierte Kenntnisse und Kompetenzen in Theorie und Praxis. Angehende Justizfachangestellte bereiten sich im Rahmen der Maßnahme auf die offizielle Prüfung vor und widmen sich daher den folgenden typischen Inhalten:

  • Verwaltung
  • Recht
  • Büroorganisation
  • Kommunikation
  • Mediation
  • IT

Voraussetzungen, Dauer und Kosten der Justizfachangestellten-Umschulung

Eine einschlägige Vorbildung wird für die Justizfachangestellten-Umschulung nicht verlangt. Quereinsteiger/innen sollten aber an rechtlichen Themen interessiert sein und ein Faible für büroorganisatorische Tätigkeiten haben. Zwischen zwei und drei Jahren sind dann für die Maßnahmen zu veranschlagen.

Die Ausbildung zum Justizfachangestellten ist dual organisiert und findet dementsprechend in der öffentlichen Verwaltung sowie an der Berufsschule statt. Das Ganze wird vergütet, so dass junge Erwachsene ihr erstes eigenes Geld verdienen. Wer jedoch Berufswechsler ist, muss an seinen laufenden Lebensunterhalt denken.

Für Umschüler/innen ist eine Förderung durch das Arbeitsamt somit das A und O, obwohl keine Umschulungskosten im eigentlichen Sinne anfallen.

Wie anerkannt ist die Umschulung zum Justizfachangestellten?

Quereinsteiger/innen, die per Umschulung den Beruf des/der Justizfachangestellten ergreifen möchten, hinterfragen vielfach die Anerkennung dieser Qualifizierung. Die Umschulung unterscheidet sich in einigen Punkten von der klassischen Ausbildung zum Justizfachangestellten. Dadurch entstehen Zweifel an der Anerkennung. Diese sind allerdings vollkommen ungerechtfertigt, denn Umschulungen kommen als offizielle Zweitausbildungen daher und enden ebenfalls mit dem anerkannten Berufsabschluss. Formal macht es somit keinen Unterschied, ob eine Ausbildung oder Umschulung zur Justizfachangestellten absolviert wird.

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Justizfachangestellte?

WeiterbildungAll diejenigen, die die Umschulung zum Justizfachangestellten erfolgreich abgeschlossen haben und im Beruf Fuß fassen konnten, sollten langfristig das lebenslange Lernen in ihren Alltag integrieren. Dementsprechend ist es wichtig, sich über geeignete Weiterbildungen zu informieren.

Neben diversen Seminaren und Kursen stehen für Justizfachangestellte vor allem die folgenden Fortbildungen mit höherem beruflichem Abschluss zur Auswahl:

  • Betriebswirt/in – Kommunikation und Büromanagement
  • Fachwirt/in – Büro- und Projektorganisation
  • Verwaltungsfachwirt/in
  • Betriebswirt/in – Recht
  • Betriebswirt/in – Verwaltung

Auch die Möglichkeit eines berufsbegleitenden Studiums darf nicht außer Acht gelassen werden. Insbesondere die gegenwärtige Akademisierung sorgt dafür, dass ein Studium neben dem Beruf eine Überlegung wert sein sollte. Per Fernstudium, Abendstudium oder anderweitigem Teilzeitstudium winkt der grundständige Bachelor oder weiterführende Master in beispielsweise einem der folgenden Fächer:

  • Rechtswissenschaft
  • Verwaltungswissenschaft
  • Public Management

Achtung! Tipp aus der Redaktion

Die Justizfachangestellten-Umschulung bietet vielfältige Chancen, geht aber auch mit einigen Herausforderungen einher. Interessierte sollten daher nichts überstürzen und sich eingehend informieren.

Nur so können sie eine bewusste Entscheidung treffen und die Weichen für ihre berufliche Zukunft stellen. Der folgende Tipp aus unserer Redaktion soll dabei behilflich sein.

Denken Sie auch an mögliche Alternativen zur Justizfachangestellten-Umschulung!

Wer Gefallen an einer Umschulung zur Justizfachangestellten findet, sich mit der Berufswahl aber noch nicht ganz sicher ist, tut gut daran, passende Alternativen in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Auf diese Art und Weise sichert man sich eine größere Auswahl und kann durch den Vergleich der Berufsbilder erkennen, in welche Richtung der eigene Weg gehen soll.

Grundsätzlich gibt es beispielsweise die folgenden Umschulungsalternativen:

  • Rechtsanwaltsfachangestellte/r
  • Notarfachangestellte/r
  • Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r
  • Kaufmann/-frau für Büromanagement
Redaktion stzgd
Autor
Redaktion stzgd.de

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